Die Kanzlei

Nah dran an Ihrem Anliegen

Wildemann & Amos ist eine Fachanwaltskanzlei in Breidenbach. Wir arbeiten bundesweit für Menschen und Unternehmen aus der Region – mit kurzen Wegen, klarer Sprache und einem festen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Eine Kanzlei, die erreichbar bleibt

Viele Mandate scheitern nicht an der Rechtslage, sondern daran, dass niemand erklärt, worum es eigentlich geht. Deshalb nehmen wir uns Zeit für das erste Gespräch: Sie erfahren, wie Ihre Position aussieht, welche Schritte sinnvoll sind und was das kostet – bevor Sie sich entscheiden.

Wenn es sein muss, streiten wir konsequent. Genauso oft ist die schnellere und günstigere Lösung aber eine außergerichtliche Einigung – und wir sagen Ihnen offen, welcher Weg in Ihrem Fall der bessere ist.

Gute Beratung erkennt man daran, dass unsere Mandanten am Ende verstehen, warum wir etwas empfohlen haben.

Wildemann & Amos
Arbeitsweise

Worauf Sie sich verlassen können

Erreichbarkeit

Feste Telefonzeiten, verbindliche Rückrufe und ein direkter Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten.

Klare Sprache

Wir erklären Ihre Lage ohne Paragrafenlatein – und sagen auch, wenn die Aussichten schlecht sind.

Verlässlichkeit

Fristen sind im Recht entscheidend. Wir behalten sie im Blick und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Kostentransparenz

Sie erfahren vorab, welche Kosten entstehen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt.

Team

Ihre Ansprechpartner

Porträt Rechtsanwalt Jörg Wildemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Jörg Wildemann

Berät seit vielen Jahren bundesweit Privatpersonen und Unternehmen in der Region. Darüber hinaus besteht eine mehrjährige Erfahrung als Konzernanwalt in Düsseldorf.

Sein Schwerpunkt liegt auf arbeits-, vertrags- sowie verkehrsrechtlichen Mandaten.

Verkehrsrecht Arbeitsrecht Vertragsrecht Erbrecht
Porträt Rechtsanwalt Marc-André Amos
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet & WEG-Recht

Marc-André Amos

Vertritt Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrs-, Miet-, Vertrags- und Strafrecht.

Er begleitet Sie zuverlässig von der Unfallregulierung bis zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren.

Verkehrsrecht Miet- & WEG-Recht Strafrecht Vertragsrecht
Porträt Rechtsanwalt Thomas Noas
(ab 01.01.2027)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Miet- & WEG-Recht

Thomas Nonas

Seit mehr als 20 Jahren berät er Privatpersonen, Unternehmen und Verbände in rechtlichen Angeheiten.

Als Syndikusrechtsanwalt und Interimsgeschäftsführer eines der größten Arbeitgeberverbände im Handwerk wirkte er maßgeblich an Tarifverhandlungen und dem Abschluss – auch allgemeinverbindlicher – Tarifverträge in mehreren Tarifrunden mit.

Fachanwaltschaften Allg. Zivilrecht
Rechtsprechung

Ein Fall aus der Praxis

BGH, Urteil vom 18.09.2020 · V ZR 8/19

Probefahrt ohne Rückkehr – wer bleibt Eigentümer?

Fahrzeugschlüssel wird über einen Tresen im Autohaus übergeben
„Hinterländer Anzeiger“: Probefahrt ohne Rückkehr – wer bleibt Eigentümer?
Zur Entscheidung

Unterschlagung eines Autos während einer Probefahrt

Gericht
BGH, V. Zivilsenat
Urteil vom
18.09.2020
Aktenzeichen
V ZR 8/19
Kernnorm
§ 935 BGB
Vorinstanzen
LG Marburg,
OLG Frankfurt am Main
Pressemitteilung des BGH lesen →

Wir achten darauf, dass das Wohlergehen des Mandanten im Vordergrund steht.

Beispielhaft lässt sich das an einem Fall zeigen, den wir von der ersten Stunde an bis zum Bundesgerichtshof erfolgreich begleitet haben. Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und ist bis heute beliebter Prüfungsstoff im zweiten juristischen Staatsexamen.

Worum es ging

Ein Autohaus überließ einem vermeintlichen Kaufinteressenten einen Vorführwagen für eine unbegleitete Probefahrt von einer Stunde. Der Interessent hatte sich zuvor mit gefälschten Ausweispapieren legitimiert – und kehrte nicht zurück. Kurz darauf erwarb eine Käuferin das Fahrzeug über ein Internetportal, ohne die Fälschungen zu erkennen.

Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat

Der V. Zivilsenat sah das Fahrzeug nicht als abhandengekommen im Sinne des § 935 BGB an. Wer ein Auto freiwillig zu einer unbegleiteten Probefahrt herausgibt, überträgt den Besitz auf den Interessenten – auch dann, wenn die Übergabe auf einer Täuschung beruht. Ein gutgläubiger Erwerb war damit möglich: Die Käuferin wurde Eigentümerin, das Autohaus verlor sein Fahrzeug.

Was das für die Praxis bedeutet

Über den Ausgang eines solchen Falls entscheidet sich vieles lange vor dem Prozess – bei der Frage, wie ein Fahrzeug übergeben und wie ein Kauf abgesichert wird. Genau deshalb gehört zu einer ehrlichen Beratung auch der Hinweis, wenn ein Verfahren wenig Aussicht hat. Wir sagen Ihnen, welche Position Sie tatsächlich haben, bevor Zeit und Geld in einen Rechtsstreit fließen.

Der Beitrag gibt die Rechtslage in verkürzter Form wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Lernen Sie uns kennen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in einem ersten Gespräch. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können.

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